Falls das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, ist unter Umständen eine Übernahme der ungedeckten Heimkosten durch den überörtlichen Sozialhilfeträger möglich. Gerne informieren und beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

Vergütung ab dem 01.02.2025

Pflegegrad berechnungstäglich monatlich abzgl. Pflegepauschale Pflegekasse
PG 1 69,84 € 2.154,53 € 131,00 €
PG 2 89,54 € 2.723,81 € 805,00 €
PG 3 106,44 € 3.237,90 € 1.319,00 €
PG 4 124,06 € 3.773,91 € 1.855,00 €
PG 5 131,98 € 4.014,83 € 2.096,00 €
 
A. Der einrichtungseinheitliche monatliche Eigenanteil beträgt auf der Basis 30,42 Tagen/Monat durschnittlich
  berechnungstäglich   monatlich
  63,08 €   1918,86 €
 
B. Zusätzlich wird ein Ausgleichsbetrag fällig für die Refinanzierung der generalistischen Pflegeausbildung gemäߧ 84i. V. m. § 82 a Abs. 3 SGB XI in Höhe von derzeit monatlich
  berechnungstäglich   monatlich
  4,96 €   150,88 €
auf der Basis 30,42 Tagen/ Monat durschnittlich fällig.
 
C. Das von den Pflegebedürftigen zu tragend Entgelt beträgt für
  täglich   monatlich
Unterkunft 21,75 €   661,64 €
Verpflegung 16,75 €   509,54 €
Investitionskosten 16,35 €   497,37 €
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen nach Positionen A. - C. beträgt demnach 3.738,29 €
 
Seit dem 01.01.2022 erhalten die Pflegebedürftigen einen Leistungszuschlag auf die Pflegeleistungen nach § 43 c SGB XI, der von der Pflegekasse individuell ermittelt wird. Er beträgt je nach Dauer bereits bestehender stationärer Pflegebetreuung aktuell zwischen 15 und 75 %. Damit verringert sich der Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.738,29 € nach der Dauer bereits bestehender stationärer Pflegebetreuung wie folgt:
Dauer Prozent Betrag Endbetrag der vom Pflegebedürftigen zu erbringenden Leistungen
bis 12 Monate 15 310,47 € 3.462,00 €
bis 24 Monate 30 620,91 € 3.117,50 €
bis 36 Monate 50 1.034,90 € 2.737,50 €
über 36 Monate 75 1.552,34 € 2.220,00 €

Bei obigen Werten ergeben sich Rundungsdifferenzen bei unterschiedlichen Pflegegraden.

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